AGB

Seifert Drucklufttechnik GmbH
Geschäftsführer: Katja Seifert-Blawid
Beierfelder Strasse 47
08315 Lauter-Bernsbach

Telefon: 03774 62520
Telefax: 03774 62331
seifert@druckluft-seifert.de

1. Allgemeines

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der Seifert Drucklufttechnik GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen unter Ausschluss entgegenstehender Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen des Bestellers/Käufers oder anderer Vertragspartner.

2. Angebot und Lieferung

Sämtliche Angebote, Preislisten, Liefertermine, Fristen und Werbeunterlagen der Seifert Drucklufttechnik GmbH sind frei bleibend und unverbindlich, soweit sie im Einzelfall nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Jede nachträgliche, durch den Besteller veranlasste Änderung der Konstruktion wird besonders berechnet. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen und Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend sowie sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Lieferfristen gelten mangels besonderer Vereinbarung als annähernd und unverbindlich. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich - unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Kunden – um den Zeitraum um den der Kunde mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Abschluss in Verzug ist. Falls wir selbst in Verzug geraten, muss der Kunde uns eine angemessene Nachfrist setzen. Nach dieser Nachfrist kann er vom Abschluss zurücktreten. Schadensersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfristen sind ausgeschlossen. Ereignisse höherer Gewalt bei uns oder unserem Vorlieferanten berechtigen die Seifert Drucklufttechnik GmbH, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Die Seifert Drucklufttechnik GmbH ist zur Teillieferung und Teilleistung jederzeit berechtigt. Nimmt der Besteller/Käufer ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen nicht ab oder wird durch seinen Wunsch der Versand verzögert, ist die Seifert Drucklufttechnik GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Bestellers/Käufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Die Seifert Drucklufttechnik GmbH berechnet dem Besteller/Käufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 11,5 % des Kaufpreises für jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsächlich entstandenen Kosten geringer sind. Die Seifert Drucklufttechnik GmbH ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Besteller/Käufer als Mindestschaden ein Drittel des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behält sich die Seifert Drucklufttechnik GmbH Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne die schriftliche Einwilligung der Seifert Drucklufttechnik GmbH dürfen diese Unterlagen weder kopiert, vervielfältigt, noch dritten Personen oder Firmen zugängig gemacht werden. Sonderanfertigungen werden nur aufgrund besonderer schriftlicher Vereinbarung zwischen der Seifert Drucklufttechnik GmbH und dem Kunden durchgeführt. Bei Sondervereinbarungen sind dabei allein die vom Kunden angefertigten Zeichnungen und/oder Angaben maßgeblich. Jegliche Sonderanfertigungen oder Sonderbestellungen sind vom Rückgabe- und/Oder Umtauschrecht ausgeschlossen. Die Seifert Drucklufttechnik GmbH darf handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% vornehmen. Darüber hinaus berechtigen uns Mehr- oder Minderlieferungen von Vorlieferanten, die nach deren AGB´s zulässig sind, zu Mehr- oder Minderlieferungen im gleichen Umfang. Die Ausführung des Auftrages erfolgt im Rahmen der technisch notwendigen Material- und verfahrenstechnischen Toleranzen. Wir behalten uns Abweichungen der Beschaffenheit der Materialien gemäß Lieferbedingungen der Vorlieferanten vor.

3. Preisstellung

Die Preise verstehen sich ab Verkaufsstelle zuzüglich der gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer ausschließlich der Kosten für etwaige Verpackung. Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. Für Bestellungen unter 20,00 EURO Warenwert gewähren wir keinen Rabatt. Die Zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise gelten als vereinbart.

4. Verpackung und Versand

Sofern die Versandart vom Besteller/Käufer nicht vorgeschrieben wird, bleibt die Wahl der Verpackung/Versandart der Seifert Drucklufttechnik GmbH überlassen. Wird vom Besteller/Käufer eine besondere Versandart oder Spezialverpackung gewünscht, behält sich die Seifert Drucklufttechnik GmbH vor, die hierbei entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Liefergegenstände auf den Besteller/Käufer über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen, oder wenn die Seifert Drucklufttechnik GmbH sonstige Leistungen z.B. die Versendung, Anlieferung und/oder Aufstellung beim Besteller/Käufer übernommen hat oder bei Nachlieferung oder Nachbesserung. Verzögert sich der Versand in Folge von Umständen, welche die Seifert Drucklufttechnik GmbH nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller/Käufer über.

6. Zahlung

Unsere Leistungen sind in EURO gem. Zahlungsvereinbarung zahlbar. Bei Zielüberschreitung werden Zinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank ohne vorherige Inverzugsetzung berechnet. Lieferungen an Firmen, deren Bonität uns nicht genügend bekannt ist, oder die durch Nichteinhaltung unserer Zahlungsbedingungen ihre Kreditwürdigkeit mindern, erfolgen nur gegen Vorauszahlung.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, aus diesem Vertragsverhältnis resultierender Ansprüche, behält sich die Seifert Drucklufttechnik GmbH das Eigentum an allen gelieferten Waren vor. Der Besteller/Käufer ist nicht berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsgangs zu verfügen, insbesondere sie weiter zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen. Eine solche Verbindung, Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgt ausschließlich über die Seifert Drucklufttechnik GmbH bzw. mit deren schriftlicher ausdrücklicher Zustimmung. Der Besteller/Käufer ist ebenfalls nicht ermächtigt, Vorbehaltslieferungsgegenstände oder im Miteigentum von der Seifert Drucklufttechnik GmbH stehende Gegenstände im Rahmen eines normalen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Sollte der Besteller/Käufer die Ware dennoch weiter veräußern, so tritt er seine künftigen Kaufpreisansprüche hieraus bereits mit Vertragsabschluss bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, gegenüber der Seifert Drucklufttechnik GmbH bestehender Ansprüche zur Sicherung an die Seifert Drucklufttechnik GmbH ab. Die Seifert Drucklufttechnik GmbH nimmt diese Abtretung an. Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, der Seifert Drucklufttechnik GmbH auf Verlangen unverzüglich Namen und Anschrift der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner, gegen diesen Abnehmer bestehenden Ansprüche mitzuteilen und der Seifert Drucklufttechnik GmbH jederzeit Einsichtnahme in die entsprechenden Geschäftsunterlagen zu ermöglichen. Werden Vorbehaltslieferungsgegenstände beim Besteller/Käufer gepfändet oder beschlagnahmt, ist die Seifert Drucklufttechnik GmbH hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Eigentumsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

8. Gewährleistung

Die Seifert Drucklufttechnik GmbH gewährleistet, dass gelieferte Waren zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material/Herstellungsfehlern sind, die den Wert oder die Tauglichkeit der Waren erheblich mindern sowie etwaige, in der Auftragsbestätigung ausdrücklich von der Seifert Drucklufttechnik GmbH zugesicherte Eigenschaften besitzen. Die ggf. hierbei zugesicherten Eigenschaften, stellen jedoch keine von der Seifert Drucklufttechnik GmbH zugesicherten Eigenschaften, sondern ausschließlich zugesicherte Eigenschaften im Namen und Haftung der jeweiligen Patentinhaber, Entwickler oder Hersteller dar. Die Seifert Drucklufttechnik GmbH übernimmt keine Gewähr für die Eignung der Produkte zu einem bestimmten Verwendungszweck, sofern dieser nicht ausdrücklich Vertragsinhalt geworden ist. Auch hierbei erklärt die Seifert Drucklufttechnik GmbH die entsprechende Eignung ausschließlich im Namen und Haftung der jeweiligen Patent- oder Markeninhaber, Entwickler oder Hersteller. Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind der Seifert Drucklufttechnik GmbH unverzüglich, spätestens 8 Tage nach Empfang, schriftlich anzuzeigen; andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt. Andere Mängel sind der Seifert Drucklufttechnik GmbH sofort schriftlich mitzuteilen, nach Ablauf von 12 Monaten seit Gefahrübergang sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen. Im Gewährleistungsfall hat die Seifert Drucklufttechnik GmbH zunächst das Recht zur Nachbesserung oder wahlweise Ersatzlieferung vorzunehmen. Die Gewährleistung bezieht sich nicht auf Artikel, die unsachgemäß behandelt, eingebaut, gelagert oder überlastet wurden. Für Folgeschäden und etwaige Nachbesserungen haften im Rahmen der gesetzlichen Produkthaftung jeweils die entsprechenden Hersteller. Eine Haftung der Seifert Drucklufttechnik GmbH ist in diesem Zusammenhang ausgeschlossen.

9. Haftung

Eine Haftung der Seifert Drucklufttechnik GmbH für Ihre Produkte, Anlagen bzw. Anlagenteile besteht grundsätzlich nur innerhalb der allgemein gültigen technischen Anforderungen und Sicherheitsbestimmungen/Standard zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens. Für Schäden und Fehler, die nach dem Inverkehrbingen der Produkte aufgrund neuer technischer Erkenntnisse und eine Änderung der gesetzlichen Vorschriften entstehen, kann daher die Seifert Drucklufttechnik GmbH grundsätzlich nicht behaftet werden. Eine Haftung der Seifert Drucklufttechnik GmbH wird grundsätzlich für alle Fälle ausgeschlossen, in denen Produkte, Anlagen, Anlagenteile der Seifert Drucklufttechnik GmbH nach dem Inverkehrbringen durch den Besteller/Käufer oder Dritte in irgend einer Art und Weise technisch verändert wurden. Gleiches gilt für die Weiterverarbeitung der Produkte der Seifert Drucklufttechnik GmbH oder die Verbindung mit Produkten anderer Hersteller, ohne eine ausdrückliche Freigabe oder Genehmigung des Herstellers oder der Seifert Drucklufttechnik GmbH. Der Geschädigte hat der Seifert Drucklufttechnik GmbH den Eintritt eines Schadensereignisses durch ein Produkt unverzüglich anzuzeigen. Wird diese Anzeigepflicht aus Gründen, die der Geschädigte zu vertreten hat, unterlassen, so besteht für weitere, nach dem Schadensfall entstandene Schäden oder Folgeschäden keine Haftung.

10. Datenschutz

Der Käufer ist damit einverstanden, dass seine uns im Rahmen der Geschäftsbeziehungen zugehenden Daten in unserer EDV-Anlage gespeichert und automatisch verarbeitet werden. Adressmaterial kann zur Erstellung von Kundenanschreiben verwendet werden.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Bernsbach. Für das gerichtliche Mahnverfahren wird ausdrücklich Aue vereinbart. Den vorstehenden Lieferbedingungen entsprechende Einkaufsbedingungen des Bestellers/Käufers haben keine Gültigkeit. Abänderungen der Lieferbedingungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der Seifert Drucklufttechnik GmbH. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht.

12. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einer der Klauseln dieser Bedingungen berührt die übrigen Regelungen nicht. Es gilt in diesen Fällen eine der genannten wirtschaftlich am nähesten kommende wirksame Regelung; Hilfsweise sind die Vorschriften des BGB anwendbar.